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Infos Corona

23.10.20: BLSV-Info

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Corona-Virus breitet sich in Bayern wieder deutlich aus und die Infektionszahlen steigen. Einige Regionen sind stärker betroffen als andere (Link zum RKI Dashboard). Für alle gilt aber das gleiche Ziel, den Lockdown und noch mehr Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Sport weitestgehend zu vermeiden, immer unter der Beachtung der Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler.

Sport zu treiben und sich zu bewegen ist auch in der aktuellen Situation richtig und wichtig. Der BLSV möchte Einschränkungen für die Vereine vermeiden. Deshalb appellieren wir an Sie alle, die vorgegebenen Regeln strikt einzuhalten. Sportler können sich an Regeln halten und deshalb ist auch ein kontrollierter Sportbetrieb in den Vereinen unter Einhaltung aller Maßnahmen und Regeln möglich. Achten Sie aufeinander und übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst und Ihre Mitglieder. Warnen, informieren und sprechen Sie mit Ihren Sportlerinnen und Sportlern!

Die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurz erklärt
Die aktuelle 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 08. November 2020. Neu in dieser Verordnung ist die Vorgehensweise nach dem Ampelprinzip (Link zur Corona-Ampel Bayerns). Ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35, 50 bzw. 100 werden zusätzliche Maßnahmen durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet. Bei sehr hohen Werten bis hin zu einem faktischen Lockdown (z.B. aktuell im Landkreis Berchtesgaden). Die Maßnahmen betreffen vor allem das erweiterte Tragen der Masken, Sperrstunden und private Feiern. Die Regelungen zur Sperrstunde gelten analog für Vereins- und Sportheime mit Gastrobereichen. Ab einem Inzidenzwert von 100 werden Zuschauer auf max. 50 Personen begrenzt, bei Versammlungen, z. B. Mitgliederversammlungen, können max. 50 Personen teilnehmen.

In der aktuellen Verordnung hat sich für den organisierten Sport nicht allzu viel geändert. Wo immer möglich, halten Sie bitte den Abstand von 1,5 Metern ein und achten Sie vor allem in geschlossenen Räumen auf ausreichende Belüftung (siehe auch Rahmenhygienekonzept Sport).
Neu ist, dass für Zuschauer eine Maskenpflicht besteht. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Für Zuschauer auf Stehplätzen gilt auch auf dem Stehplatz selbst eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. Dabei darf die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen. Kontaktfreies Sporttreiben wie Gesundheitskurse oder Sportabzeichen sind ebenfalls erlaubt.

Bitte beachten Sie auch die unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen. Es ist möglich, dass für einzelne Landkreise abweichende Maßnahmen getroffen werden. Informationen dazu geben die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden / Gesundheitsämter bekannt.

Zu sportartspezifischen Regelungen informieren Sie sich bitte bei den jeweils zuständigen Sportfachverbänden. (Link zu den Kontakten der Sportfachverbände).

DOSB Hygiene-Standards
Eine Orientierung und Hilfe in der Entwicklung eigener Vereins-Standards und für Veranstaltungen bietet der DOSB mit seinen Hygiene-Standards des DOSB. Diese Hygiene-Standards richten sich an Vereine, Verbände und Veranstalter im Sport. Sie stehen in der Tradition der zehn DOSB-Leitplanken. Geprüft vom TÜV Rheinland als unabhängiger Prüfdienstleister sind diese Standards eine Orientierung für die Umsetzung vor Ort. Uns ist dabei völlig bewusst, dass an vielen Stellen bereits erprobte und funktionierende Hygiene-Konzepte existieren.

Weitere Informationen und Hilfsmittel
Der BLSV passt seine Handlungsempfehlungen und FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Für Vereine werden zudem wieder aktualisierte Musterplakate für Zuschauer zur Verfügung gestellt, um Gäste in Ihren Sportstätten zu den grundlegenden Regeln zu informieren.

All diese Dokumente und Hilfsmittel finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter:
www.blsv.de/coronavirus

Nur gemeinsam geht’s. Wir werden im BLSV alles tun, damit alle im organisierten Sport in Bayern die Corona-Pandemie gut überstehen. Wir wünschen allen die Kraft sich erneut gegen das Virus zu stemmen.

Bitte bleiben Sie gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen

Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

+49 89 15702 400
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