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Infos Corona

08.12.20: BLSV-Info

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,


langsam neigt sich das Jahr 2020 dem Ende zu. Aufgrund der Corona-Pandemie ein schwieriges, vor allem ein wechselhaftes Jahr. Mit dem ersten Lockdown ab Mitte März wurden zunächst sämtliche Sportaktivitäten in den Sportvereinen und Sportverbänden untersagt. Lediglich Sport „an der frischen Luft“ war möglich. Mit einem 4-Stufenplan, den wir dem in Bayern zuständigen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgelegt haben und der im Wesentlichen zur Umsetzung kam, konnte im Frühsommer der Wiedereinstieg in den Sport in weiten Bereichen erreicht werden. Ende Juli erfolgte dann die Freigabe der Kontaktsportarten im Mannschaftssport und Mitte September der Wettkampfbetrieb einschließlich der Freigabe von Zuschauern.

Einige Wochen konnte dies dann aufrechterhalten werden. Mit den stark steigenden Infektionszahlen Ende Oktober erfolgte eine sukzessive Einschränkung des Sports innen wie außen. Am Montag, 30.11.2020 wurde nun die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) veröffentlicht. Diese ist seit dem 1. Dezember gültig. Im Rahmen der Pressekonferenz mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom vergangenen Sonntag wurde deutlich, dass ab dem 9.12.2020 nochmals verschärfte Regelungen gelten sollen. Es wird eine 10. BayIfSMV erlassen, die ab dem 9.12.2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wir werden dahingehend nochmals informieren.

Eine überraschende Neuerung in der aktuell gültigen Verordnung ist nach der Schließung der Indoor-Sportstätten nun die Untersagung des Betriebs und der Nutzung sämtlicher Sportanlagen, als auch die Sperrung aller Outdoor-Sportstätten. Eine Maßnahme, die den Sport als Mittel der Gesundheitserhaltung weiter einschränkt und die Sportverbände und -vereine ohne Vorwarnung weiter in ihrem Zweck beeinträchtigt. Offene Fragestellungen klären wir laufend mit den zuständigen Ministerien.

Mit einer kurzen Lockerung über Weihnachten (23. – 26.12.) werden diese Regelungen voraussichtlich bis Anfang Januar 2021 fortgeführt. Dies ist jedoch noch nicht in der entsprechenden Verordnung normiert.

Weiterhin ausgenommen von den Einschränkungen sind der Profi-, Kader- und Schulsport. Je nach Infektionsgeschehen in den verschiedenen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Bayern ist der Schulsport jedoch auch bereits eingeschränkt.

Nach wie vor steht für uns die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund. Auch in der derzeit wieder schwierigen Phase halten wir den Sport für eine sehr gute Lösung zur Überwindung der Pandemie und setzen uns dabei in vielen Schreiben und Gesprächen für entsprechende Möglichkeiten zur Durchführung von Sport ein. Insbesondere in einer solch volatilen Phase der Pandemie mit zuletzt stark steigenden Infektionszahlen ist dies nicht immer leicht. Wir bleiben für Sie alle am Ball! Versprochen!

Links zu den aktuellen Neuregelungen:
Finanzielle Unterstützung für Sportvereine
Sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch die Bundesregierung haben seit Beginn der Pandemie finanzielle Hilfen für den Sport zur Verfügung gestellt. Die Sportvereine erhielten mit Auszahlung der Vereinspauschale vom Freistaat Bayern den doppelten Betrag. Anstatt der üblichen 20 Mio. EUR wurden 40 Mio. EUR ausbezahlt. Aufgrund eines bereits bestehenden Verfahrens mussten keine zusätzlichen Anträge gestellt werden. Im Vergleich auch mit anderen Verfahren oder auch Unterstützungsleistungen in anderen Bundesländern wurde so eine vollständige Auskehrung der eingestellten Beträge erreicht.

Bereits im Frühjahr waren die Sportvereine in Bayern auch bei den finanziellen Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums antragsberechtigt. Dies wiederholt sich nun wieder mit der sogenannten Novemberhilfe („außerordentliche Wirtschaftshilfe“). Für Bayern ist hier die IHK für München und Oberbayern zuständig. Auf der dortigen Homepage sind die Antragsformulare zu finden. Bezuschusst werden hier 75% der durchschnittlichen Einnahmen aus dem November 2019 (Vorjahr). Bei gemeinnützigen Organisationen, wie es Sportvereine sind, ergeben sich die Einnahmen einschließlich Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Antragsstellung ist bis zum 31.1.2021 möglich. Für die Antragstellung benötigen Sie bei Anträgen, die EUR 5.000 übersteigen, einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Aufgrund der Schließungen bis (vorerst) 20.12.2020 wird die Hilfe als Dezemberhilfe auch in diesem Monat gewährt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung, dass sich die Auszahlung nach Medienangaben bis ins neue Jahr verzögern kann.

Nähere Infos finden Sie unter:
Änderungen Gemeinnützigkeitsgesetz
In den letzten Zügen befindet sich das Jahressteuergesetz 2020. Darin soll eine seit langem geplante Stärkung des gemeinnützigen Sektors stattfinden. So ist u.a. geplant, den Übungsleiterfreibetrag von EUR 2.400 p.a. auf EUR 3.000 p.a. und die Ehrenamtspauschale von EUR 720 auf EUR 840 p.a. zu erhöhen.

Ebenso soll die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen „Spendenquittungen“ von EUR 200 auf EUR 300 erhöht werden. Dies bedeutet, dass für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszug beim Spender als Beleg ausreichend ist. Ferner soll der Freibetrag für gemeinnützige Körperschaften von EUR 5.000 auf EUR 7.500 erhöht werden. Damit würde eine Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erst später beginnen. Darüber hinaus ist geplant, die Besteuerungsfreigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von EUR 35.000 auf EUR 45.000 zu erhöhen.

Für diese sehr erfreulichen Entwicklungen setzt sich der BLSV seit langem ein. Die finale Beschlussfassung im deutschen Bundestag ist für den 18.12.2020 geplant.

Neu, auf Initiative des Bundesrates, soll in das Jahressteuergesetz 2020 ein § 3 Nr. 26c des Einkommensteuergesetzes aufgenommen werden, der Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte steuerfrei stellen soll. Hier hat das Bundesfinanzministerium eine Prüfung zugesagt. Ob sich diese Neuregelung, die sehr wünschenswert wäre, realisieren lässt, bleibt abzuwarten.

Über den weiteren Fortgang der Gesetzgebung werden wir Sie auf dem Laufenden halten und dann zu Jahresanfang 2021 in Webinaren umfangreich informieren.

Beitragsanpassung
Der Bayerische Landes-Sportverband ist der Zusammenschluss von 12.000 Sportvereinen und 56 Sportfachverbänden im Freistaat Bayern. Seine Aufgabe ist es, sich um die Belange seiner Mitglieder zu kümmern und gemeinsame Lösungen zur Förderung des Sports in Bayern zu entwickeln und anzubieten. Ein solcher Zusammenschluss zeigt insbesondere in Corona-Zeiten seine Stärken. Unter anderem über die wirtschaftliche Unterstützung hatten wir Sie am Anfang des Schreibens informiert.

Mit dem Sonderprogramm Sportstättenbau werden seit Ende 2019 Vereine insbesondere in wirtschaftlich schwächeren Regionen Bayerns zusätzlich mit finanziellen Mitteln unterstützt, so dass Sanierung und Neubau von Sportstätten in weiten Teilen Bayerns gewährleistet ist und die Vielfalt des Sports vor Ort erhalten bleibt. Aller Voraussicht nach bleibt dieses Programm 2021 auch weiterhin in unveränderter Höhe bestehen (finale Entscheidung durch den Bayerischen Landtag).

Zugleich müssen wir aufgrund der Entwicklung unserer laufenden Kosten und notwendiger Investitionen zum 1.1.2021 unsere Mitgliedsbeiträge um 5% anpassen. Der BLSV-Verbandsausschuss hat dies am Wochenende mit großer Mehrheit beschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese moderate Beitragsanpassung. Mit diesen Mitgliedsbeiträgen unterstützen wir übrigens mit rund 43% unsere bayerischen Sportfachverbände.

#Wir gestalten Sport für alle – auch in Corona-Zeiten
Wir kämpfen nach wie vor dafür, weitere Hilfen für den Sport bereitzustellen! Und auch die Sportausübung im Verein soll schnellstmöglich wieder freigegeben werden können. Nicht nur in Zeiten der Krise haben wir Stärke bewiesen – wir wollen Sie auch in Zukunft zeigen und in die Chancen, die uns die Krise bringt, investieren:
  • Steigerung der Service- und Beratungsqualität
    Mit der Eröffnung unseres BLSV Service-Centers bieten wir eine zentrale Informationsstelle für Vereine und Fachverbände zu allen Themen rund um den organisierten Sport – schnell, einfach und zuverlässig!
  • BLSVdigital zur Entlastung des Ehrenamts
    Mit der neuen Digitalplattform BLSVdigital können Sie schnell und einfach die Vereins- und Mitgliederdaten anpassen und aktualisieren und beispielsweise von der digitalen Antragsstellung im Sportstättenbau profitieren.
  • Konsequente Weiterentwicklung unserer Digitalangebote mit Mehrwert
    Die digitale Beitragsverwaltung und -abrechnung, Ehrungen, das Lizenzmanagement und vieles mehr – mit unseren Sportpaketen und der SportlerApp können unsere Vereine alle Vorteile einer digitalen Vereins- und Mitgliederverwaltung nutzen.  
Sie sehen also: Der jährliche Mitgliedsbeitrag kommt letztlich wieder Ihnen als Verein zugute, indem wir in die Zukunft der Vereins- und Verbandsarbeit investieren. Auch in Zukunft wird der BLSV diesen Weg weiter gehen und daran arbeiten, das Ehrenamt unserer Vereine bestmöglich zu entlasten und zu vernetzen. Auch auf anderen Gebieten werden wir unsere Angebote erweitern und mehr Service bieten. So werden und wurden bereits digitale Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Sportpraxis und im Vereinsmanagement angeboten und ausgebaut.

Angebote im Bereich der Freiwilligendienste, Unterstützungsleistungen im Bereich Integration durch Sport oder Sportförderungen im Leistungs- und Breitensport sollen auch in Zukunft einen zusätzlichen Mehrwert bringen.

Unsere Mitglieder im Fokus – effizient und passgenau
Darüber hinaus haben wir die Zeit der Krise auch genutzt, um unsere Prozesse und Angebote zu hinterfragen, folglich auch Einsparungen vornehmen konnten und somit einen optimalen Ressourceneinsatz gewährleisten können.

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Gerne können Sie sich auch direkt an den BLSV-Präsidenten wenden. Sie erreichen ihn unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Zum Schluss danken wir Ihnen für den Zusammenhalt und die Stärke der bayerischen Sportfamilie und wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit!

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

+49 89 15702 400
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Georg-Brauchle-Ring 93 | 80992 München
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210
Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB):
Jörg Ammon (Präsident), Peter Rzytki, Bernd Kränzle,
Harald Stempfer, Klaus Drauschke

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